Tagungsbeitrag

Die Kosten der Übernachtung inklusive Frühstück betragen bei Übernachtung im Einzelzimmer 198 Euro (99 Euro pro Nacht) und bei Übernachtung im Doppelzimmer pro Person 119 Euro (59,50 Euro pro Nacht). Diese Kosten sind von den Teilnehmern direkt mit dem Hotel c/o56 abzurechnen.

Die Tagungsteilnahme (inklusive Verpflegung, außer Frühstück) kostet 200 Euro. Da wir gegenüber dem Hotel zu einer Vorauszahlung von Tagungskosten verpflichtet sind, ist die Tagungsgebühr vorab bis zum 31. März 2023 an die Organisatoren des Sozialrichterratschlags zu überweisen. Die näheren Informationen hierzu teilen wir in der Anmeldebestätigung mit.

Bei Abmeldungen/Stornierungen nach dem Anmeldeschluss (28. Februar 2023) können Stornokosten bis zur vollen Höhe der Kosten (Übernachtung, Tagungspauschalen) anfallen. Zudem muss die Stornierung der Übernachtung im Tagungshotel zusätzlich schriftlich direkt beim Hotel c/o56 erfolgen.

Tagungsgebühr & Unterkunft 2023 | Sozialrichterratschlag