Tagungsbeitrag

Die Kosten für die Teilnahme am Sozialrichterratschlag setzen sich zusammen aus dem Tagungsbeitrag an das Orga-Team, der Tagungspauschale an das Hotel und den eigenen Übernachtungskosten.

Der Tagungsbeitrag an das Orga-Team in Höhe von 40 € deckt die Kosten für die Ausflüge, Kulturprogramm und die Referent:innen. Er ist vor Ort bar zu entrichten.

Hinzu muss in jedem Fall die Tagungspauschale von 212 € direkt ans Tagungshotel Vitalia Seehotel Bad Segeberg geleistet werden.

Übernachtung im Tagungshotel

▶ Übernachtung im Tagungshotel Vitalia Seehotel Bad Segeberg

  • im Einzelzimmer: 90 Euro pro Nacht (d. h. gesamt an das Tagungshotel: 180 Euro Übernachtung + 212 Euro Tagungspauschale = 392 Euro)
  • im Doppelzimmer: 75 Euro pro Person (d. h. gesamt an das Tagungshotel: 150 Euro Übernachtung + 212 Euro Tagungspauschale = 362 Euro)

Die Hotelbuchung nimmt das Orga-Team gesammelt nach Anmeldeschluss vor. Gezahlt wird individuell bei Abreise an der Hotelrezeption.

▶ Bedingungen für die Abmeldung/Stornierung:

  • bis zum 4. April ist die Stornierung kostenfrei
  • 4. April – 15. April: 50 % des Gesamtbetrags abzüglich Aufwendungen
  • 16. April – 21. April: 80 % des Gesamtbetrags abzüglich Aufwendungen
  • 22. April – 24. April: 100 % des Gesamtbetrags abzüglich Aufwendungen

Sozialrichterratschlag
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